Weitere Lockerungen im Saarland zum 13. Juli

Weitere Lockerungen im Saarland zum 13. Juli

Vor allem die Mannschaftssportarten profitieren von der aktualisierten Verordnung: Bis zu 25 Personen dürfen nun gemeinsam auf einem Spielfeld sein und auch Kontakt dabei haben. „Auch zu Beginn der Sommerferien ist das Infektionsgeschehen im Saarland gleichbleibend niedrig. Deshalb ist es für uns an der Zeit weitere Lockerungen auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig ist es…

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Saarland: Sport mit Kontakt wieder begrenzt möglich

Saarland: Sport mit Kontakt wieder begrenzt möglich

Auch im Saarland sind Kontaktsportarten ab Montag, 29. Juni, in Gruppen bis maximal 10 Personen wieder erlaubt. „In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie immer weiter lockern. Das Infektionsgeschehen im Saarland ist dabei stets auf seinem geringen Niveau geblieben. Das zeigt uns, dass wir mit unseren kleinen Schritten…

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Rheinland-Pfalz: Auch Kontaktsportarten begrenzt wieder erlaubt

Rheinland-Pfalz: Auch Kontaktsportarten begrenzt wieder erlaubt

Mit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab Mittwoch, 24. Juni) gibt es weitere Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport in Rheinland-Pfalz. Damit sind gerade bei Kontaktsportarten wieder mehr Trainingsmöglichkeiten gegeben. Für Gruppen bis zu 10 Personen ist das Abstandsgebot dann aufgehoben. Das erlaubt wieder Training in Kontaktsportarten wie etwa Judo oder Ringen. Auch Mannschaftssportarten können wieder…

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Saarland: Aktualisierte Verordnung zur Corona-Bekämpfung (gültig ab 15. Juni)

Saarland: Aktualisierte Verordnung zur Corona-Bekämpfung (gültig ab 15. Juni)

Ab Montag, dem 15. Juni, gilt im Saarland eine neue Fassung der infektionsrechtlichen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Auch für den Sport ergeben sich kleine Änderungen. Es darf nun in Gruppen von bis zu 20 Personen (bisher 10 Personen) trainiert werden. Dabei gelten weiter die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Beschränkung auf kontaktfreie Trainigsformen. Außerdem…

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9. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz

9. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz tritt nächsten Mittwoch (10. Juni) die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Nun dürfen auch Hallenbäder, Wellnessbäder und Saunen unter Auflagen wieder geöffnet werden. In kontaktfreien Sportarten ist sogar wieder Wettkampbetrieb möglich.

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Weitere Erleichterungen für den Sport im Saarland

Weitere Erleichterungen für den Sport im Saarland

Seit Pfingstmontag (1. Juni) sind für das Saarland weitere Erleichterungen in Kraft, die auch den Freizeitsport betreffen. Unter anderem dürfen die Trainingsgruppen nun zehn – statt wie bisher fünf – Personen umfassen, und auch die Nutzung der Umkleiden ist unter Hygieneauflagen wieder erlaubt. Diese Änderungen gelten zunächst bis einschließlich 14. Juni.

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Alles unter Auflagen!

Alles unter Auflagen!

Ab heute (27. Mai 2020) darf in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem gültigen Hygienekonzept auch wieder Freizeitsport im Innenbereich stattfinden. „Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen können wir nun sorgfältig und mit Bedacht einen weiteren Schritt hin zu mehr Öffnungen wagen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga haben am 16. Mai den Spielbetrieb wieder aufgenommen. Andere Sportarten – vor allem der Breitensport – schauen da größtenteils nur zu. Gerade für Mannschafts- und Kontaktsportarten sowie die klassischen Hallensportarten ist es derzeit noch sehr schwierig, ein sinnvolles Training anzubieten. Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen. Auch der DOSB gibt Empfehlungen…

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DJK-Jubiläumsveranstaltung und FICEP/FISEC Games 2020 sind abgesagt

DJK-Jubiläumsveranstaltung und FICEP/FISEC Games 2020 sind abgesagt

DJK-Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen des DJK- Sportverbands ist abgesagt Der DJK-Sportverband reagiert damit auf die Empfehlung, alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucher*innen abzusagen. Grundlage für die mit den Veranstaltern abgestimmte Absage ist die aktuelle Beurteilung der Corona-Lage unter Berücksichtigung der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Liste von Risikofaktoren.

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