DJK Sonderförderprogramm
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DJK-Sonderförderprogramm
Der DJK-Sportverband will besonders von der Pandemie betroffenen Vereinen helfen. Antragsberechtigt sind DJK-Vereine mit einem nachgewiesenen Gesamt-Mitgliederrückgang seit Pandemiebeginn im Jahr 2020 von mindestens 10 % auf Basis der 2021 gemeldeten Zahlen (Stichtag 31.12.2020). Melde-Stichtag ist der 21.03.2021, bis dahin müssen die Vereine ihre Mitgliederzahlen bei der Bestandserhebung für DJK-Miglieder gemeldet haben.
Der Förderbetrag bemisst sich folgendermaßen: Die Minderanzahl an Mitgliedern wird mit je 2,50 € bezuschusst. Ein Verein mit 1.000 Mitgliedern, der 10 % Mitglieder verloren hat, würde beispielsweise 250,- € Fördersumme erhalten. Die Mindestfördersumme beträgt 50,- €, darunter liegende Antragssummen werden wegen Geringfügigkeit nicht ausgezahlt.
Anträge können bis zum 15. April 2021 beim Bundesverband eingereicht werden: info@djk.de