Saarland: Sport in Gruppen bis 35 Personen erlaubt
Auf Grund des weiterhin geringen Infektionsgeschehens im Saarland hat die Landesregierung beschlossen Sport – inklusive Kontaktsport – ab Montag, 27. Juli, in Gruppen von bis zu 35 Personen zu erlauben. Die inzwischen etablierten Hygienemaßnahmen sind dabei weiterhin einzuhalten. Die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist dementsprechend angepasst worden. Die aktualisierte Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft und gilt zunächst bis 9. August 2020.
Was das Zulassen von Zuschauern angeht, gilt zudem – ebenfalls ab dem 27. Juli – die nächste Stufe der Regelung zu Veranstaltungen. Die neuen Zahlen für Veranstaltungen sind: unter freiem Himmel nicht mehr als 700 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 350 Personen. Die Zahlen gelten je Veranstaltungstag und -ort. Grundsätzlich sind Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen weiterhin unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Generell gilt weiter das Abstandsgebot (1,5 m) bei Gruppen über 35 Personen.
- Kontaktsportarten sind jetzt für Gruppen bis maximal 35 Personen möglich.
- Maximal 700 Zuschauer im Freien und 350 Zuschauer drinnen.
- Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein.
Aktualisierte Verordnung und Hygienekonzept:
Aktualisierte Corona-Verordnung Saarland (gültig ab 27. Juli)
Hygienekonzept für Veranstaltungen Saarland