Rheinland-Pfalz: Auch Kontaktsportarten begrenzt wieder erlaubt

Rheinland-Pfalz: Auch Kontaktsportarten begrenzt wieder erlaubtMit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab Mittwoch, 24. Juni) gibt es weitere Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport in Rheinland-Pfalz. Damit sind gerade bei Kontaktsportarten wieder mehr Trainingsmöglichkeiten gegeben.

Für Gruppen bis zu 10 Personen ist das Abstandsgebot dann aufgehoben. Das erlaubt wieder Training in Kontaktsportarten wie etwa Judo oder Ringen. Auch Mannschaftssportarten können wieder Zweikampfsituationen trainieren. Allerdings darf die Trainingsgruppe nicht größer als die genannten 10 Personen sein. Auch Wettkampfbetrieb ist für die Kontaktsportarten möglich, jedoch – wie im Training – nur in Gruppen bis zu 10 Personen.

Für alle Trainingsgruppen, die mehr als zehn Personen umfassen, gilt weiterhin die Abstandsregel (permanent mindestens 1,5 m). Ist durch die Art der körperlichen Aktivität mit verstärktem Aerosolausstoß zu rechnen, so soll der Abstand auf 3 m verdoppelt werden.

Ähnliches gilt für Indoor-Aktivitäten. Auch hier ist Kontakt ab 24. Juni wieder erlaubt, sofern die Gruppe maximal 10 Personen umfasst. Bei größeren Gruppen (über 10 Personen) gilt die Abstandsregel (1,5 m, bei größerer körperlicher Belastung 3 m) sowie zusätzlich die 10-qm-Regel (pro anwesender Person müssen 10 qm Trainingsfläche zur Verfügung stehen).

Hinzu kommen die Maßnahmen für einen geregelten Zugang zur Sportanlage sowie die Erfüllung der Hygienekonzepte im sanitären Bereich.

Zuschauer waren seit 10. Juni schon erlaubt, ab 24. Juni ändern sich lediglich die Zahlen: im Freien maximal 350 Personen, in geschlossenen Räumen maximal 150 Personen. Hier sind dann die jeweils aktuellen Hygienekonzepte für Veranstaltungen zu beachten.

Die wichtigsten Regelungen für den Sport ab 24. Juni im Überblick:

  • Auch Kontaktsportarten sind nun in Training und Wettkampf wieder erlaubt, allerdings mit der Beschränkung auf 10 Personen.
  • Für Trainingsgruppen mit mehr als 10 Personen gilt weiter Kontaktvermeidung, also die Abstandsregel von mindestens 1,5 m.
  • Sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, soll der Mindestabstand zwischen Personen auf 3 m verdoppelt werden; dies gilt insbesondere in geschlossenen Räumen,
  • Auch in geschlossenen Räumen ist bei Gruppen bis 10 Personen wieder Kontakt erlaubt. Über 10 Personen sind aber die Abstandsregel sowie die 10-qm-Regel zu beachten.
  • Wenn Zuschauer zugelassen werden (max. 350 draußen, 150 drinnen), so gelten die allgemeinen Hygienekonzepte für Veranstaltungen.

 

Aktuelle Verordnung und Hygienekonzepte (gültig ab 24. Juni):

10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Hygienekonzept für Sport im Aussenbereich

Hygienekonzept für Sport im Innenbereich

Hygienekonzept für Fitnessstudios

Hygienekonzept für Veranstaltungen im Aussenbereich

Hygienekonzept für Veranstaltungen im Innenbereich