Saarland: Aktualisierte Verordnung zur Corona-Bekämpfung (gültig ab 15. Juni)
Ab Montag, dem 15. Juni, gilt im Saarland eine neue Fassung der infektionsrechtlichen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Auch für den Sport ergeben sich kleine Änderungen.
Es darf nun in Gruppen von bis zu 20 Personen (bisher 10 Personen) trainiert werden. Dabei gelten weiter die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Beschränkung auf kontaktfreie Trainigsformen.
Außerdem sind nun auch Zuschauer zulässig: Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 100 Personen eingelassen werden, in geschlossenen Räumen sind bis zu 50 Personen erlaubt; dabei sind Veranstaltungen mit mehr als 10 anwesenden Personen unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Zudem hat der Veranstalter für geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit der Kontakte zu sorgen.
Aktualisierte saarländische Verordnung zur Corona-Bekämpfung vom 12.06.2020