Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Wiedereinstieg in das vereinsbasierte SporttreibenDie 1. und 2. Fußball-Bundesliga haben am 16. Mai den Spielbetrieb wieder aufgenommen. Andere Sportarten – vor allem der Breitensport – schauen da größtenteils nur zu. Gerade für Mannschafts- und Kontaktsportarten sowie die klassischen Hallensportarten ist es derzeit noch sehr schwierig, ein sinnvolles Training anzubieten. Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen.

Auch der DOSB gibt Empfehlungen zur Orientierung.

In Rheinland-Pfalz und Saarland gibt es unterschiedliche Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie. Die beiden Bundesländer gehen manche Schritte auch zeitlich versetzt.

Die Verantwortlichen in den Vereinen müssen – je nach den örtlichen Gegebenheiten – umsichtig entscheiden, was von Fall zu Fall zu verantworten ist.  – Und für jede Sportart sind andere Übergangsregelungen sinnvoll und möglich.

Für Rheinland-Pfalz gilt seit 18. Mai die Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (7. CoBeLVO) vom 15. Mai 2020. Dort heißt es : Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport […] ist im Freien zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien mit Ausnahme von Schwimm- und Spaßbädern gestattet, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat.“

Im Saarland tritt mit dem 18. Mai ebenfalls eine geänderte Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (15. Mai 2020) in Kraft. Demnach können unter strengen hygienischen Auflagen für Kleingruppen die Sportstätten wieder geöffnet werden.

Downloads/Links:

Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

 

Was generell beachtet werden sollte: Zehn Leitplanken des DOSB

Empfehlungen der Sportfachverbände: Sportartspezifische Übergangsregeln

 

 

 

Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

 

Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2020

 

 

 

Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

 

Saarländische Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020